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Mit der GesundBU® sind Sie doppelt abgesichert!

Die GesundBU® zahlt Ihnen eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn ärztlich festgestellt wurde, dass sie dauerhaft berufsunfähig sind, und eine GesundLeistung - sofort und ganz unabhängig davon, ob Sie dauerhaft berufsunfähig sind oder werden - bei Eintritt einer bestimmten schweren Krankheit oder dem Verlust einer versicherten Grundfähigkeit.

 GesundBU® =

  Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente bei einer dauerhaften Berufsunfähigkeit

+ Zahlung einer GesundLeistung* bei Eintritt einer bestimmten schweren Krankheit

+ Zahlung einer GesundLeistung* bei Verlust einer versicherten Grundfähigkeit

Die GesundLeistung wird für die Dauer von 12 Monaten geleistet, in Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente. Der Versicherungsvertrag läuft in dieser Zeit beitragsfrei weiter. Nach Ablauf der 12 Monate erfolgt ein Gesundheitscheck,
d. h. es wird überprüft, ob nun eine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt oder ob eine Genesung eingetreten ist.
Liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wird die vereinbarte Berufsunfähigkeitrente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum vereinbarten Ablauftermin, gezahlt. Sollte eine Genesung eingetreten sein, kehren Sie ins Arbeitsleben zurück. Es besteht selbstverständlich weiterhin Versicherungsschutz bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit.

 > zum Schaubild
   “So funktioniert die GesundBU®

Die Zahlung der GesundLeistung erfolgt ganz unabhängig davon,
ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht.

Allein der Tatbestand, dass eine versicherte Krankheit eingetreten ist und fachärztlich anhand objektiver Leistungsmerkmale diagnostiziert wurde, reicht hierfür völlig aus!

So funktioniert die GesundBU®:

Eintritt einer bestimmten schweren Krankheiten
Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten

Zahlung einer GesundLeistung® für 12 Monate in Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente,
bereits nach Diagnose und ganz unabhängig
davon, ob eine Berufsunfähigkeit
vorliegt oder nicht!

Gesundheits-Check nach 12 Monaten

Es liegt eine Berufs-
unfähigkeit vor.
Die versicherte Berufs-
unfähigkeitsrente
wird gezahlt.

Es ist eine Genesung
eingetreten.
Sie kehren zurück ins
Arbeitsleben!*
 

 * Es besteht weiterhin Versicherungsschutz bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit!

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Die GesundBU® leistet sofort, schnell und unbürokratisch!
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