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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die weiterdenkt!

Für jeden, der im Berufsleben steht, stellt sich zwangsläufig die Frage nach einer Berufsunfähigkeitsabsicherung. Von Seiten der gesetzlichen Rentenversicherungen ist nach der Rentenreform 2001 nicht mehr viel zu erwarten, und doch besteht das Risiko, seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können, unverändert fort. Jeder Vierte ist heute betroffen und sieht sich mit den finanziellen und oftmals sogar existenziellen Schwierigkeiten, die damit verbunden sein können, konfrontiert.

Die Notwendigkeit, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen ist jedem bekannt, aber welche Versicherung sollen Sie
aus der Vielzahl der Angebote auswählen?

Wir machen Ihnen Ihre Entscheidung leicht!

Denn:
Die GesundBU® bietet Ihnen viel mehr als ’einfach nur’ eine Absicherung für den Fall einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Wir haben weitergedacht!

Weil:

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immer mehr Menschen nach einer überstandenen schweren Krankheit, wie
z. B. einem Herzinfarkt, ins Arbeitsleben zurückkehren. Für die lange Zeit des “Krankseins” erhalten sie aus der Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch keine Leistung!

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Auch wenn eine schwere Krankheit im schlimmsten Fall in einer Berufsunfähigkeit enden sollte, erstreckt sich die endgültige Feststellung einer Berufsunfähigkeit oftmals über mehrere Monate. Für die Zeit bis zur Feststellung erfolgt aus einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung
jedoch keine Leistung!




 


 

Die GesundBU®
bietet Ihnen mit der Zahlung einer GesundLeistung bei Eintritt einer schweren Krankheit eine Berufsunfähigkeitsversicherung, mit der Sie auch dann eine finanzielle Leistung erhalten, wenn Sie nicht dauerhaft berufsunfähig sind
bzw. werden!

 GesundBU® =

  Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente bei einer dauerhaften Berufsunfähigkeit

+ Zahlung einer GesundLeistung* bei Eintritt einer bestimmten schweren Krankheit

+ Zahlung einer GesundLeistung* bei Verlust einer versicherten Grundfähigkeit

* in Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente

Die Zahlung der GesundLeistung erfolgt ganz unabhängig davon ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht. Allein der Tatbestand, dass eine versicherte Krankheit eingetreten ist und fachärztlich anhand objektiver Leistungsmerkmale diagnostiziert wurde, reicht hierfür völlig aus!

Für unser Beispiel “Herzinfarkt” bedeutet dies vereinfacht dargestellt:
> Eintritt eines Herzinfarkts
> Fachärztliche Diagnose = Herzinfarkt
> Sofortige Zahlung der GesundLeistung
> kein langes Abwarten,
   keine langwierigen Untersuchungs- und Diagnoseverfahren zwecks
   Abklärung, ob die Folgen des Herzinfarktes zu einer dauerhaften
   Berufsunfähigkeit führen oder nicht.
   kein aufwendiger “Formularkrieg”, der Sie zusätzlich zur Erkrankung belastet
- sondern: Die GesundBU® leistet sofort, schnell und unbürokratisch!

Die GesundBU® leistet bei Eintritt einer schweren Krankheit eine finanzielle "Soforthilfe" ohne langwierige subjektive Beurteilungsverfahren, einfach und schnell, sobald bestimmte objektive Leistungsmerkmale erfüllt sind!

> So funktioniert die GesundBU®

 > Druckversion (PDF)

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 > Wichtige Fragen zur Berufsunfähigkeisversorgung

z. B. ein Herzinfarkt:
>
Möglicher Verlauf einer 
medizinischen Behandlung

Wir wollen, dass Sie frei von finanziellen Sorgen und belastender Bürokratie
schnell wieder gesund werden!

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