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GesundBU® setzt Innovationskurs fort!
Mit dem Einschluss der Erweiterten GesundLeistung “Gehen, Hören, Sehen” in den Versicherungsschutz bietet Ihnen die GesundBU® eine einzigartige Zusatzleistung, und dies ganz ohne Mehrbeitrag!
D. h. ebenso, wie bei den 6 versicherten Krankheiten der GesundBU®, erfolgt bei dem Verlust einer der Grundfähigkeiten “Gehen, Hören, Sehen” - unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht - die Zahlung der GesundLeistung, und zwar einfach und schnell
sobald anhand objektiver, fachärztlicher Diagnosen festgestellt wird, dass die versicherte Person:
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