Produkt



























GesundBU® setzt Innovationskurs fort!

Mit dem Einschluss der Erweiterten GesundLeistung “Gehen, Hören, Sehen”
in den Versicherungsschutz bietet Ihnen die GesundBU® eine einzigartige Zusatzleistung, und dies ganz ohne Mehrbeitrag!

D. h. ebenso, wie bei den 6 versicherten Krankheiten der GesundBU®, erfolgt bei dem Verlust einer der Grundfähigkeiten “Gehen, Hören, Sehen” -
unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht - die Zahlung der GesundLeistung, und zwar einfach und schnell

sobald anhand objektiver, fachärztlicher Diagnosen festgestellt wird,
dass die versicherte Person:

Die Erweiterte GesundLeistung “Gehen, Hören Sehen” ist bei der GesundBU® obligatorisch ohne Mehrbeitrag mitversichert!

Gehen Hören Sehen Alternative

- für mind. 3 Monate bei der Fortbewegung ständig auf einen Rollstuhl angewiesen war
- für mind. 1 Monat das Hörvermögen vollständig verloren hatte
- für mind. 1 Monat das Sehvermögen vollständig verloren hatte

Die GesundLeistung erfolgt - ebenso wie bei Eintritt einer der 6 versicherten
schweren Krankheiten - in Höhe der innerhalb der GesundBU® versicherten Berufsunfähigkeitsrente und wird für die Dauer von 12 Monaten geleistet.
(Falls nach Ablauf der 12 Monate eine Berufsunfähigkeit vorliegt, wird die versicherte Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.)

> Die Vorteile der GesundBU® im Überblick

 > Druckversion (PDF)

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